Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Die Stelle ist auf unbestimmte Zeit zu besetzen. Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX teilen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bitte bereits in der Bewerbung mit.