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In den Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Nenndorf sind zum 1. Oktober 2025 zu besetzen:

zwei Praxisstellen für den dualen Studiengang Kindheitspädagogik

Du möchtest Kinder in ihrer Entwicklung professionell begleiten? Dann ist das Duale Studium in Kindheitspädagogik eine sehr gute Entscheidung!
In den Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Nenndorf ist die Kindheitspädagogik eine wesentliche Grundlage für die Arbeit mit dem Nachwuchs.

Das solltest Du mitbringen:

  • Du verfügst über die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung.
  • Du hast noch keine Qualifikation nach § 9 Abs. 2 und 3 NKiTaG erworben (z. B. als pädagogische Fach- oder Assistenzkraft).
  • Du bringst ein ehrliches Interesse an der Arbeit mit Kindern mit und begegnest ihnen mit Wertschätzung, Einfühlungsvermögen und Offenheit.
  • Der respektvolle und konstruktive Umgang mit Eltern und dem pädagogischen Team ist für dich selbstverständlich.

Das erwartet Dich:

  • Ein vielseitiges duales Studium an der DIPLOMA Hochschule, das wissenschaftliches Know-how mit wertvoller Praxiserfahrung in einer kindheitspädagogischen Einrichtung der Samtgemeinde Nenndorf vereint.
  • Ein sechssemestriger Studienverlauf mit jeweils zweitägiger theoretischer Wissensvermittlung an der DIPLOMA Hochschule in Hannover und drei Tagen praktischer Tätigkeit.
  • Mit deinem Abschluss erhältst du sowohl den akademischen Grad Bachelor of Arts als auch die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagoge (m/w/d).
  • Ein herzliches Team, das Zusammenhalt lebt – bei uns wird Teamarbeit großgeschrieben, gegenseitige Unterstützung ist selbstverständlich.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und Hansefit
  • Übernahme der Studiengebühren sowie Zahlung einer tariflichen Vergütung während des Studiums

Nähere Informationen zu Deinem dualen Studium an der DIPLOMA Hochschule erhältst du hier: https://www.diploma.de/bachelor/kindheitspaedagogik/duales-studium

Allgemeine Hinweise

Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte teile uns bereits in der Bewerbung mit, ob eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX vorliegt.

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