Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Die Stelle ist auf unbestimmte Zeit zu besetzen. Die Bezahlung richtet sich nach den Vorschriften des TVöD in Entgeltgruppe 1. Die Arbeitszeit beträgt 15 Stunden und ist in der Mittagszeit von montags bis donnerstags zu leisten.
Flexibilität und Belastbarkeit
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX teilen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bitte bereits in der Bewerbung mit.