Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) mit dem Mittelzentrum Bad Nenndorf sucht zum 01.09.2026 eine
Die Stelle ist befristet für die Dauer einer Mutterschutzfrist und einer sich daran ggf. anschließenden Elternzeit zu besetzen. Die Bezahlung richtet sich nach den Vorschriften des TVöD bis zur Entgeltgruppe S 11b. Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX teilen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bitte bereits in der Bewerbung mit.