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Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) mit dem Mittelzentrum Bad Nenndorf sucht zum nächstmöglichen Termin eine

stellvertretene Leitung (BesG A 12) für den Fachbereich Finanzen

Die Stelle ist auf unbestimmte Zeit zu besetzen. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 12 bewertet; eine entsprechende Planstelle steht zur Verfügung. Perspektivisch wird die Übertragung der Leitung des Fachbereichs (BesG A 13) angestrebt. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.

Aufgaben:

  • stellvertretene Fachbereichsleitung
  • Leitung der Steuerabteilung sowie der Abteilung Haushalt und Betriebe gewerblicher Art
  • Aufstellung der Haushaltspläne und Haushaltsüberwachung
  • Aufstellung Wirtschaftspläne und Überwachung der Finanzwirtschaft der Eigenbetriebe
  • Beitragskalkulationen und Betriebsabrechnungen

Voraussetzungen:

  • die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
  • alternativ eine abgeschlossene Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, die zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben befähigt
  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Führungsqualitäten
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den politischen Gremien
  • Betriebswirtschaftliche, haushaltsrechtliche und steuerrechtliche Erfahrungen
  • Kenntnisse des Programms Infoma newsystem sind wünschenswert
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Wir bieten Ihnen:

  • regelmäßiger fachlicher Austausch auf Augenhöhe zur Optimierung der Sachbearbeitung und Umsetzung neuer Herausforderungen
  • vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
  • flexible Arbeitszeitregelungen/Homeoffice
  • betriebliche Altersvorsorge, leistungsorientierte Bezahlung und vermögenswirksame Leistungen, 30 Tage Urlaub
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement, Hansefit, Jobrad-Leasing und corporate benefits
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Allgemeine Hinweise

Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX teilen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bitte bereits in der Bewerbung mit.