Die Stadt Bad Nenndorf sucht zum 01.04.2026 eine
Die Stelle ist befristet für die Dauer der Grünpflegesaison bis zum 30.11.2026 zu besetzen. Die Bezahlung richtet sich nach den Vorschriften des TVöD nach Entgeltgruppe 1. Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Durchführung von Grünpflegearbeiten unter Anleitung und nach Einweisung, insbesondere
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX teilen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bitte bereits in der Bewerbung mit.