Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) sucht zum nächstmöglichen Termin eine
Die Arbeitszeit beträgt 28 Stunden wöchentlich im Jahresdurchschnitt und ist von montags bis freitags in der Zeit von 12.30 bis 16.30 Uhr zu erbringen. Hinzu kommen Zeiten für die Vor- und Nachbereitung, sowie Dienstbesprechungen. In den Ferien findet eine ganztägige Ferienbetreuung statt.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX teilen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bitte bereits in der Bewerbung mit.